Verbot von offenem Feuer im Gemeindegebiet Laufach
Das Verbot wurde am 17.08 aufgehoben.
Gemäß gemeindlicher Allgemeinverfügung vom 06.08.2020 ist offenes Feuer im GemeindegebIet ab sofort bis auf weiteres verboten. Dazu zählen auch (Lager-)Feuer an befestigten Feuerstellen auf Grillplätzen und Privatgrundstücken. Grillen mit Gas oder Holzkohle in dazu geeigneten Grills bleibt erlaubt.
Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene HOHE Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5 ist am Untermain erreicht). Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung und danken für ihr Verständnis.
Wortlaut der Allgemeinverfügung:
Gemäß Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) erlässt die Gemeinde Laufach folgende ALLGEMEINVERFÜGUNG
1. Bis auf Weiteres wird im Gesamtgebiet der Gemeinde Laufach ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer ausgesprochen.
2. Das Verbot gilt auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen.
3. Das Verbot von offenem Feuer gilt sowohl für die ausgewiesenen gemeindlichen Grillplätze, als auch für die Lagerfeuer auf privaten Grundstücken.
4. Das Grillen mit Gas oder Holzkohle auf Privatgrundstücken im Ortsbereich ist von dem Verbot ausgenommen.
Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. allerhöchste Brandgefahr.
Die Gemeinde Laufach sieht sich angesichts der extrem hohen Brandgefahr gehalten, jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen.
Wir fordern die Bevölkerung im eigenen Interesse dringend auf, auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.
Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, sofort bekanntgegeben.
Wir bitten Sie aufgrund der erhöhten Brandgefahr um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Laufach, 06.08.2020
Gemeinde Laufach -Ordnungsamt-
Friedrich Fleckenstein 1. Bürgermeister