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Als Abschnittsführungsstelle (AFS) fungiert die Einsatzzentrale und der Besprechungsraum im Feuerwehrhaus Laufach in besonderen Fällen für den KBM-Bezirk 2/2 im Landkreis Aschaffenburg.

Sie übernimmt bei besonderen Lagen wie Unwettern, großflächigen Schadensereignissen oder Katastrophen die Koordination der Einheiten in den Gemeinden Goldbach, Hösbach, Sailauf, Laufach, Heigenbrücken und Heinrichsthal mit deren Ortsteilen.

Unter der Leitung des zuständigen KBM oder dessen Stellvertreter werden unter anderem Meldungen gesichtet und weitergeleitet, Nachforderungen koordiniert, Lagekarten, Einsatz- und Kräfteübersicht geführt.

Neben Laufach gibt es im Landkreis Aschaffenburg noch Abschnittsführungsstellen bei den Feuerwehren in Großostheim, Alzenau, Mömbris, Schöllkrippen und Waldaschaff.


 

Jahresbericht 2014

Die Abschnittsführungsstelle (AFS) wurde sechs Mal im Jahr 2014 alarmiert.
Es wurde bei nahezu jeder Unwetterwarnung (Stufe „rot“) des Deutschen Wetterdienstes nach dem Konzept „Flächenlage“ alarmiert.

Am 22.05. wurden erstmals im Jahr 2014 um 19:39 Uhr die AFS’en des Landkreises Aschaffenburg alarmiert. Die AFS Laufach koordinierte 4 Einsätze im KBM-Bezirk.
Ein Einsatz wurde im Ortsgebiet von Laufach abgearbeitet.

18 Einsätze galt es am 10.08. um 19:03 Uhr den Gemeindlichen Führungsstellen (GFS) weiterzuleiten. Zwei Einsätze fanden in Goldbach statt, acht in Heigenbrücken, einer in Heinrichsthal, zwei in Sailauf und fünf in Laufach.

Bei den Alarmierungen am

26.05. um 19:20 Uhr
06.07. um 22:19 Uhr
04.08. um 18:06 Uhr
20.09. um 20:03 Uhr

mussten keinerlei Einsätze im KBM Bezirk 2/2 bearbeitet werden.

Das „Webmodulflächenlage“ und das „EPSKweb“ wurde bei allen Einsätzen eingesetzt. Beide Programme beschleunigen und vereinfachen den Ablauf deutlich. Einsätze werden webbasiert koordiniert.
Notrufe laufen wie gehabt in der ILS auf, gehen dann an die Kreiseinsatzzentrale (KEZ) und werden dort im „Webmodulflächenlage“ erfasst. Danach werden die Einsätze an die AFS’en verteilt. Hier werden die Einträge gesichtet und an die zuständigen GFS’en weitergegeben. Die Feuerwehren melden dann wichtige Tätigkeiten/Anforderungen/usw. den Meldeweg zurück bis keine offenen Einträge mehr im Modul sind.

Rückblick auf Ausbildung/Neuerungen

30.04.2014
Einführung der Standardeinsatzregel (SER) „Abschnittsführungsstelle“.
Kommt es zu einer Alarmierung der AFS oder soll diese auf Weisung durch die Inspektion oder das Landratsamt in Betrieb genommen werden, sind die darin beschriebenen Schritte durchzuführen.

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