Geändertes Bayerisches Feuerwehrgesetz tritt am 1. Juli 2017 in Kraft
Am 21. Juni 2017 hat der Bay. Landtag umfassende Änderungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) beschlossen. Die Änderungen erscheinen umfassend und teilweise revolutionär, bei näherer Betrachtung werden jedoch mit der Novelle bereits etablierte Vorgehensweisen lediglich in Gesetzeskraft überführt.